PPL (H) Privatpilotenlizenz für Helicopter

Wer einen Hubschrauber führen oder bedienen möchte, benötigt nach dem Luftverkehrsgesetz einen Luftfahrerschein. Die Ausbildung dazu erfolgt nach den Vorgaben der JAR-FCL 2.

1. Voraussetzungen

  • Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Flugmedizinische Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
    (Liste der anerkannten flugmedizinischen Zentren / Fliegerärzte)
  • Behördenführungszeugnis der Belegart „0“
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Formular)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren (Formular)
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Unterweisung in „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
  • Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG bzw. Kopie der gültigen Bescheinigung
  • Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes BZF I / II

2. Inhalt der theoretischen Ausbildung für Privathubschrauberführer

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 90 Unterrichtsstunden in den Fachgebieten:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation
  • Flugbetriebliche Verfahren
  • Aerodynamik

3. Flugausbildung für Privathubschrauberführer

Mindestens 45 Flugstunden bis zur Prüfung, davon

  • min. 35 Flugstunden mit Lehrberechtigtem und
  • min. 10 Flugstunden Alleinflugzeit

4. Prüfung

Die Prüfung wird von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg abgenommen. Sie beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.

Die praktische Prüfung nimmt ein anerkannter Prüfer FE (H) ab.
(Prüferliste)

5. Umfang und Gültigkeit der Lizenz

Die Lizenz berechtigt als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Hubschraubern im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr am Tage tätig zu sein.

Für die Durchführung von Sichtflügen bei Nacht muss die Nachtflugqualifikation erworben werden. Der Erwerb der Nachtflugqualifikation ist frühestens beim Nachweis von 100 Hubschrauberstunden nach Erwerb der Lizenz möglich.

Die Gültigkeit der Lizenz richtet sich nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses Klasse 2. Diese beträgt:

  • 60 Monate bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
  • 24 Monate bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • danach 12 Monate

6. Ausbildungsdauer

Geschlossener Lehrgang

  • Theoretische Ausbildung an 6 aufeinander folgenden Wochenenden (Freitagmittag bis Sonntagabend)
  • Fliegerische Ausbildung an ca. 10 aufeinander folgenden Wochentagen (20 Flugstunden müssen bis zur Anmeldung zur theoretischen Prüfung nachgewiesen sein.)
  • Nach bestandener Theorieprüfung ca. 10 Ausbildungstage Individualausbildung bis zum Prüfungsflug

Einzelausbildung

  • nach Absprache

7. Ausbildungskosten

Für ein unverbindliches Angebot setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail oder Kontaktformular in Verbindung. Wir rufen Sie dann gerne zurück.

8. Termine

Beginn nächster PPL (H) Lehrgang

  • 28. Februar 2011

Kontakt

HHS
Hanseatic Helicopter Service GmbH
Flughafen Hamburg
Geschäftsfliegerzentrum Gebäude 347 A
22335 Hamburg

Tel.: +49 (0) 40 5480 2997
Fax: +49 (0) 40 5480 2998

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