CVFR
Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge
(gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV)
1. Ziel des Lehrgangs
Das Ziel des Lehrgangs ist es, den Bewerber im Fliegen nach Instrumenten und in der Benutzung von Funknavigationshilfen so zu qualifizieren, dass er kontrollierte Sichtflüge sicher durchführen kann. Die Berechtigung ist u. a. notwendig, um eine bestehende nationale PPL (H) – Lizenz in eine gemäß
JAR-FCL 2 umzuschreiben.
2. Voraussetzungen
Eine praktische Tätigkeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer von 60 Flugstunden incl. 20 Stunden Überlandflug auf der Art von Luftfahrzeugen, für die die Berechtigung angestrebt wird.
3. Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 30 Unterrichtsstunden in den Fachgebieten:
- Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
- Funknavigation
- Technik und Instrumente
4. Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 10 Flugstunden nach Instrumenten mit Fluglehrer innerhalb der letzten 5 Monate vor Ablegung der Prüfung.
5. Prüfung
Die Prüfung wird von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg abgenommen. Sie beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.
Die praktische Prüfung nimmt ein anerkannter Prüfer FE (H) ab.
(Prüferliste)
6. Ausbildungsdauer
Die Ausbildung findet an 6 aufeinander folgenden Werktagen oder wahlweise an 3 aufeinander folgenden Wochenenden statt.
7. Ausbildungskosten
Für ein unverbindliches Angebot setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail in Verbindung. Wir rufen Sie dann gerne zurück.
8. Termine
Nach Absprache
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