CVFR

Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge

(gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 3 LuftPersV)

1. Ziel des Lehrgangs

Das Ziel des Lehrgangs ist es, den Bewerber im Fliegen nach Instrumenten und in der Benutzung von Funknavigationshilfen so zu qualifizieren, dass er kontrollierte Sichtflüge sicher durchführen kann. Die Berechtigung ist u. a. notwendig, um eine bestehende nationale PPL (H) – Lizenz in eine gemäß
JAR-FCL 2 umzuschreiben.

2. Voraussetzungen

Eine praktische Tätigkeit als verantwortlicher Luftfahrzeugführer von 60 Flugstunden incl. 20 Stunden Überlandflug auf der Art von Luftfahrzeugen, für die die Berechtigung angestrebt wird.

3. Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 30 Unterrichtsstunden in den Fachgebieten:

  • Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
  • Funknavigation
  • Technik und Instrumente

4. Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 10 Flugstunden nach Instrumenten mit Fluglehrer innerhalb der letzten 5 Monate vor Ablegung der Prüfung.

5. Prüfung

Die Prüfung wird von der zuständigen Landesluftfahrtbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg abgenommen. Sie beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil.

Die praktische Prüfung nimmt ein anerkannter Prüfer FE (H) ab.
(Prüferliste)

6. Ausbildungsdauer

Die Ausbildung findet an 6 aufeinander folgenden Werktagen oder wahlweise an 3 aufeinander folgenden Wochenenden statt.

7. Ausbildungskosten

Für ein unverbindliches Angebot setzen Sie sich bitte mit uns per E-Mail in Verbindung. Wir rufen Sie dann gerne zurück.

8. Termine

Nach Absprache

Kontakt

HHS
Hanseatic Helicopter Service GmbH
Flughafen Hamburg
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